Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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S. 8704b. Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl 2014/27
Auf Grund des § 54 des Gesetzes über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebener Parkeinrichtungen und Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008), LGBl. für Wien Nr. 34/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 26/2014, wird verordnet: