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ASoK 1, Jänner 2016, Seite 21

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld auch für Grenzgänger

Für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist nach Ansicht des OGH auch eine vom antragstellenden Elternteil in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Der OGH verweist zur Begründung insbesondere darauf, dass Österreich nach dem Unionsrecht für die Gewährung von Familienleistungen als Beschäftigungsstaat vorrangig leistungszuständig sei, weil das Kind in Österreich wohne. Eine besondere Voraussetzung des Anspruchs eines Elternteils auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld sei, dass dieser Elternteil in den letzten sechs Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes in Österreich eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt habe. Diese Beschränkung auf eine lediglich in Österreich ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit widerspreche allerdings dem Unionsrecht. Es müsse daher auch eine in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) vom Elternteil ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden. Die Frage, in welcher Höhe dem Kläger ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld im Hinblick auf seine in Deutschland erzielten ...

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