Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 60. Nichtigkeitsgründe
Anmerkung:
1) Die Zuständigkeit der BOB ist mit . erloschen. Nichtigerklärungen werden iS des BGBl I 2013/33 auch durch die rechtlich in Betracht kommende Oberbehörde weiter möglich sein.