Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7. Kraftbetriebene Türen und Tore
Anmerkung:
1) Bei Wohnungseigentum wird es für die Betreibereigenschaft von Parkflächen darauf ankommen, ob an der Parkfläche bzw. Parkwippe (Stapelparker) selbständiges WE begründet ist oder nicht (§ 2 Abs 2 WEG 2002). Liegt keine Selbständigkeit vor, haftet die Gesamtheit der Wohnungseigentümer.