Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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§ 5. Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse
Judikatur:
1. Die Beschaffenheit des Verkehrs jener Straße, an der der Bauplatz gelegen ist, bildet ein entscheidendes Beurteilungskriterium ( Slg 8311/A).
2. Durch den § 5 WGG ist ein weiteres gesetzliches Erfordernis für die Genehmigung von Bauplätzen, die mit Tankanlagen oder Garagen bebaut werden sollen, nämlich jenes der Rücksichtnahme auf die Verkehrsverhältnisse, aufgestellt worden, durch das die in der BO selbst für die Genehmigung von Bauplätzen normierten Voraussetzungen ergänzt werden ( Slg 8311/A).