Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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§ 1. Anwendungsbereich
(EB LGBl 2006/68)
Bundesgesetzliche Regelungen im Sinne des Abs. 1, die auf Aufzüge anzuwenden sind, sind insbesondere die Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 (ASV 1996), BGBl. Nr. 780/1996 idgF, die Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 306/1994 idgF, und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF. Weiters ergibt sich hieraus die Abgrenzung des Anwendungsgebietes zu den in gewerblichen Betriebsanlagen genutzten Aufzügen, welche dem betriebsanlagenrechtlichen Regime der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 idgF, unterliegen.
Anmerkungen:
1) Vgl § 3 Z 1 des Seilbahngesetzes BGBl I 2003/103 idgF.