Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung – WBTV), LGBl 2008/311 idF LGBl 2012/73
Gemäß § 118 Abs. 5 und 122 der Bauordnung für Wien, LGBl für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 64/2012, wird verordnet: 1)
§ 1
Den im 9. Teil der Bauordnung für Wien festgelegten bautechnischen Vorschriften wird entsprochen, wenn die in den Anlagen enthaltenen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit in ihnen bautechnische Anforderungen geregelt werden, eingehalten werden.
S. 600Anmerkung
1) Die Nov LGBl 2012/73 ist am in Kraft getreten. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.
Vorbemerkung zu den Anlagen der Bautechnikverordnung (WBTV)
Die technischen Bauvorschriften der Länder weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachen. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) de...