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ZVers 2, März 2021, Seite 46

Hinreichend, erheblich, überwiegend: Wie wahrscheinlich muss es sein?

Theo Langheid

Der vorliegende Beitrag widmet sich anhand einer Analyse der deutschen Judikatur dem Beweismaßstab der „Wahrscheinlichkeit“.

1. Einführung

Der für die Beweisführung in Entwendungsfällen entscheidende Maßstab der „Wahrscheinlichkeit“ ist einer der fundamentalen Kardinalgrundsätze des deutschen Versicherungsrechts. Nach seiner Ausgangsbegründung durch die BGH-Rechtsprechung nie mehr infrage gestellt, werden die Grundsätze der „hinreichenden“ und der „erheblichen“ Wahrscheinlichkeit sowohl in der höchstrichterlichen als auch der Instanzrechtsprechung gebetsmühlenhaft wiederholt, ohne dass es der Mühe wert zu sein scheint, das Konstrukt (noch einmal) kritisch zu überprüfen. Indes: Namentlich die Rechtswissenschaft muss wachsam bleiben und stets ein Auge auf denkbare Veränderungen werfen. Wenn also etwas als „in ständiger Rechtsprechung“ zementiert gilt, sollte gerade das eine dauerhaft kritische Würdigung provozieren. Es scheint immer angezeigt, von Zeit zu Zeit die „heiligen Kühe“ der Rechtsprechung einer genauen Inspektion zu unterziehen. Gelten die seinerzeit angelegten Prüfungsparameter immer noch? Hat sich unter Umständen etwas geändert und – wenn ja – was? Welche Konsequenzen schei...

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