Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 129a Auflassung von Hauskanälen; Abbruch von Bauwerken

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Hinsichtlich des Begriffes Kanal s § 93 Abs 1 und das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, LGBl 1955/22, idgF unter Teil IV, Kap 4.

2) S § 1 KEG.

3) S § 60.

Bauordnung für Wien

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