Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 101. Abgase von Feuerstätten

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Vgl die OIB-RL 3 Pkt 5 (Teil III, Kap 1). S auch zum Begriff der Abgasanlage § 87 Abs 2. Die WBO kennt den Begriff des Rauchfangs nicht mehr.

2) Vgl die feuerpolizeilichen Vorschriften von Wien (insb das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz, LGBl 1957/17 idgF, die Wiener Feuerpolizei V, LGBl 1989/5 idgF die Wiener KehrV, LGBl 1985/22 idgF, und das Wiener Kleinfeuerungsgesetz, LGBl 2005/43 idgF:

Ob nicht dennoch im Einzelfall eine Derogation erfolgt, ist nach den Grundsätzen „lex specialis derogat legi generali“ und „lex posterior derogat legi priori“ zu lösen (im Zweifel ist eine Derogation nicht anzunehmen).

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.