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ZVers 1, Oktober 2018, Seite 30

Die Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsvertrieb

Überblick zu den Versicherungsunternehmen betreffenden Regelungen

Erwin Gisch

Der vorliegende Beitrag zur Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsvertrieb beschäftigt sich ausschließlich mit der Fortbildungsverpflichtung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) und des VAG 2016.

1. Einleitung

1.1. Weiterbildungsverpflichtung: Werdegang und Intention

Die Erbringung eines Nachweises über spezifische Fertigkeiten und Kenntnisse als Voraussetzung zur Berufsausübung ist für diverse Berufsgruppen nichts Neues. Für die Ausübung verschiedener sogenannter freier Berufe und für reglementierte Gewerbe im Regime der GewO 1994 werden unterschiedliche einschlägige Nachweise für den Berufszugang verlangt. Den Regelungen ist gemein, dass für die Berufsausübung ein bestimmter Qualitätsanspruch erhoben wird, den der Berufswerber mittels einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen hat. Oftmals spielen auch Schutzgedanken zugunsten der Kunden und Klienten eine diesbezügliche Rolle. Über diese Voraussetzung für den Berufszugang hinaus besteht für viele freie Berufe – teils seit Langem – eine gesetzliche Verpflichtung zur laufenden Weiterbildung. Berufseinschlägige Fortbildung ist heute ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil moderner Dienst...

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