Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsvertrieb
Überblick zu den Versicherungsunternehmen betreffenden Regelungen
Der vorliegende Beitrag zur Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsvertrieb beschäftigt sich ausschließlich mit der Fortbildungsverpflichtung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) und des VAG 2016.
1. Einleitung
1.1. Weiterbildungsverpflichtung: Werdegang und Intention
Die Erbringung eines Nachweises über spezifische Fertigkeiten und Kenntnisse als Voraussetzung zur Berufsausübung ist für diverse Berufsgruppen nichts Neues. Für die Ausübung verschiedener sogenannter freier Berufe und für reglementierte Gewerbe im Regime der GewO 1994 werden unterschiedliche einschlägige Nachweise für den Berufszugang verlangt. Den Regelungen ist gemein, dass für die Berufsausübung ein bestimmter Qualitätsanspruch erhoben wird, den der Berufswerber mittels einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen hat. Oftmals spielen auch Schutzgedanken zugunsten der Kunden und Klienten eine diesbezügliche Rolle. Über diese Voraussetzung für den Berufszugang hinaus besteht für viele freie Berufe – teils seit Langem – eine gesetzliche Verpflichtung zur laufenden Weiterbildung. Berufseinschlägige Fortbildung ist heute ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil moderner Dienst...