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ASoK 12, Dezember 2021, Seite 479

Jahresviertelberechnung für freiwillige Abfertigung

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In den Praxis-News vom Mai 2021 (ASoK 2021, 195 f) wurde über ein Erkenntnis des BFG berichtet, nach dem hinsichtlich der für die Besteuerung freiwilliger Abfertigungen gemäß § 67 Abs 6 EStG maßgeblichen laufenden Bezüge der letzten 12 Monate einer krankheitsbedingten Bezugskürzung ausgeklammert werden können (). Der VwGH hat dieses Erkenntnis nun wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil das Gesetz eine solche Verlängerung bzw Verschiebung des 12-Monate-Zeitraums nicht vorsieht. Allerdings sind demnach bei der Berechnung Krankengelder, die in den letzten 12 Monaten als laufende Bezüge ausgezahlt werden, zu berücksichtigen.

Derzeit enthalten die LStR 2002 in Rz 1088 aber eine Kulanzregelung, nach der in den Fällen, in denen in den letzten 12 Monaten zB infolge Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, S. 480 Krankheit, Altersteilzeit, Mutterschutz oder Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausgezahlt werden, auf den 12-Monate-Zeitraum vor dem Wegfall bzw vor der Entgeltkürzung abgestellt werden kann.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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