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Ausschüttung von Gewinnen aus Perioden vor Qualifizierung als Alternativer Investmentfonds
Nochmals: Anwendung der Beteiligungsertragsfreiheit auf Ausschüttungen?
Aufgrund des Inkrafttretens des AIFMG kam es bei Kapitalgesellschaften, die unter das AIFMG fielen, zu einem Übergang des Besteuerungsregimes als Körperschaft nach dem KStG in das Regime des § 186 InvFG und damit in das sogenannte „Transparenzprinzip“. Bei der nach Übergang erfolgenden Ausschüttung von thesaurierten Gewinnen, die aus Perioden stammen, in denen die ausschüttende Kapitalgesellschaft noch als Körperschaft galt, kommt es nach Ansicht des BFG aufgrund des Systembruches zu einer Doppelbesteuerung. Diese Rechtsansicht ist nach Ansicht des Autors unrichtig.
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RV/1100276/2017, Revision zugelassen und zu Ro 2021/15/0003 eingebracht |
1. Der Fall
Der im BFG-Verfahren beschwerdeführende Steuerpflichtige (Bf), eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft, war an der Kapitalgesellschaft X und damit an einer Körperschaft beteiligt. X wurde ab dem WJ 2014 als Alternativer Investmentfonds (AIF) qualifiziert, wodurch das Besteuerungsregime des § 186 InvFG und damit das Transparenzprinzip Anwendung fanden. Die Qualifikation als AIF führte bei X im letzten Wirtschaftsjahr als Körperschaft zur Liquidationsbesteuerung iSd § 18 KStG mit der Folge der Aufwertung der Wirtschaftsgüter auf den gemeinen Wert und d...