Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Energieabgabenvergütung für 2004 bis 2009: VwGH lehnt Behandlung der Beschwerde ab
Die Entgelte des Landesgesundheitsfonds an eine Fondskrankenanstalt für erbrachte Leistungen auf Basis des LKF-Systems sind steuerbares Entgelt und keine Subventionen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2011/17/0213; RV/1318-W/10 (gem. § 10 Abs. 4b UFSG nicht in der Findok veröffentlicht) | § 1 UStG 1994, § 1 EnAbgVergG |
1. Der Fall
Strittig war im Berufungsfall die Frage, ob die Zahlungen des ABCD/EFG an die Berufungswerberin als Fondskrankenanstalt für Leistungen der Berufungswerberin an sozialversicherte Personen, für welche die Sozialversicherungen im Rahmen ihrer Erfüllungspflicht leistungspflichtig sind, steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG 1994 darstellen.
2. Die Entscheidung
2.1. Entscheidung des UFS
Der Fonds leistet in diesem Zusammenhang nur für erbrachte Leistungen, da die Bepunktung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) nach einem umfangreichen, detaillierten Leistungskatalog erfolgt und LKF-Punkte nur für erbrachte Leistungen vergeben werden. Dass dem Fonds nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und die geleisteten Entgelte daher nicht kostendeckend sind, ändert nichts an dieser Betrachtung. Aus dem System der Abrechnung geht klar hervor, dass ohne Leistung der Berufungswerberin keine Entge...