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Beginn des Liquidationszeitraums
Die stillschweigende Änderung des Gesellschaftszwecks und die Einstellung der werbenden Tätigkeit sowie die Versilberung des Gesellschaftsvermögens können im Hinblick auf fehlende Formerfordernisse das Vorliegen eines gesetzlich normierten Auflösungstatbestands nicht ersetzen und nicht den Eintritt in die Liquidationsphase bewirken ( RV/0968-W/12).