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BFGjournal 2, Februar 2013, Seite 58

Kfz als Sammlungsstück von geschichtlichem Wert oder: SindWikipedia-Inhalte ein tauglicher Nachweis im Abgabenverfahren?

Walter Summersberger, Alexander Lehner und Andreas Seidler

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Sammlungsstück von geschichtlichem Wert verlangt u. a. den Nachweis eines charakteristischen Entwicklungsschrittes im Fahrzeugbau. Bei dieser Beurteilung ist nicht nur auf einzelne Fahrzeugteile abzustellen, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Die bloße Wiedergabe von Wikipedia-Inhalten in diesem Zusammenhang genügt nicht den im Abgabenverfahren an einen Nachweis zu stellenden Anforderungen.


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ZRV/0066-Z2L/10; VwGH-Beschwerde mit Beschluss vom , 2012/16/0137, abgelehnt

1. Der Fall

Strittig war die zoll- und steuerliche Behandlung eines Motorrads hinsichtlich der Zollabgabe und der Einfuhrumsatzsteuer: Der Beschwerdeführer erwarb ein Motorrad der Marke Kawasaki 750 H2 in der Schweiz um 5.800 Euro und meldete es zur Überführung in den freien Verkehr an. Laut den vorgelegten Schweizer Papieren handelte es sich bei dem Fahrzeug um ein „Veteranenfahrzeug“, das am erstmals in Verkehr gesetzt wurde. Das zuständige Zollamt reihte das Motorrad in die Tarifposition 8711 40 00 ein, wodurch es zur Festsetzung eines Zollsatzes von 6 % und zu einem EUSt-Satz von 20 % kam. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge schriftlich...

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