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Anspruchszinsen i. Z. m. Einkommensteuernachforderungen des Erblassers
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1. Der Fall
Die Berufungswerberin ist Erbin. Die Einkommensteuer 2009 wurde noch gegenüber der Erblasserin mit einer Gutschrift in Höhe von 5.781,36 Euro festgesetzt. Dieser Bescheid erwuchs noch zu Lebzeiten der Erblasserin in Rechtskraft. Nach dem Tod der Erblasserin wurde der Einkommensteuerbescheid 2009 mit Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt, woraus sich eine Nachforderung in Höhe von 6.879,08 Euro ergab. In diesem Zusammenhang setzte das Finanzamt Anspruchszinsen in Höhe von 123,86 Euro gegenüber der Berufungswerberin als Rechtsnachfolgerin fest. Die Berufungswerberin begehrte die Aufhebung beider Bescheide mit der Begründung, dass sie ein Steuerguthaben in Höhe von 5.781,36 Euro von der Erblasserin geerbt, gutgläubig erworben und mittlerweile verbraucht habe. Das Entstehen von Anspruchszinsen sei von der Berufungswerberin nicht verursacht worden und habe von der Berufungswerberin mangels Kenntnis des Sachverhalts auch nicht beeinflusst werden können.
2. Die Entscheidung
Zweck der mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, eingeführten Gesetzesbestimmung des § 205 BAO ist, dass...