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VfGH-Beschwerde abgelehnt: Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung bei Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
Der VfGH hat mit Beschluss vom , B 347/12, eine Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des , in Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung abgelehnt und diese dem VwGH abgetreten (dort anhängig unter 2012/15/0210). Die dem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsvorschriften des EStG seien zwar allgemein gehalten, jedoch, wie insbesondere die einschlägige Rechtsprechung des VwGH zeige (vgl. u. a. ; , 2006/0013), einer Auslegung zugänglich, daher nicht in verfassungswidriger Weise unbestimmt. Ein Verstoß gegen Art. 6 StGG bzw. Art. 2 Abs. 1 des 4. ZP zur EMRK sei schon deswegen zu verneinen, weil die Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung im gegebenen Zusammenhang bloß als Indiz für die berufliche oder private Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung diene und durch die steuerliche Nichtanerkennung der Kosten der doppelten Haushaltsführung die Ausübung der Wohnsitzfreiheit weder mit verbotsgleicher Wirkung beeinträchtigt noch in grundrechtsrelevanter Weise erschwert werde.
Angela Stöger-Frank