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BFGjournal 6, Juni 2012, Seite 239

Entschuldigt bei einer Betriebsübergabe das Zuwarten mit der Erstellung der Bilanz die verspätete Abgabe der Abgabenerklärung und des Formulars NeuFö 3?

Hedwig Bavenek-Weber

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Entschuldigt bei einer Betriebsübergabe das Zuwarten mit der Erstellung der Bilanz die verspätete Abgabe der Abgabenerklärung und des Formulars NeuFö 3?
RV/0108-F/11
§ 5 GrEStG i. V. m. § 5a NeuFöG

1. Der Fall

Mit Schenkungsvertrag vom wurde dem Berufungswerber ein Hotel (nicht protokolliertes Einzelunternehmen) geschenkt. Dazu gehörten ein Grundstück, das Unternehmen, ein Wasserbenutzungsrecht laut Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft, ein Genossenschaftsanteil und ein Kommanditanteil. Stichtag für den Übergang war der . Der Geschenkgeber stellte dem Geschenknehmer die Umsatzsteuer in Rechnung. Für diese Betriebsübertragung samt Grundstück wurde die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG für Grundstückserwerbe im Rahmen von unentgeltlichen Betriebsübertragungen, in eventu gemäß § 5a NeuFöG für Grundstückserwerbe im Rahmen von entgeltlichen oder unentgeltlichen Betriebsübertragungen beantragt. Das Finanzamt ging von der Gesamtgegenleistung „übernommene Verbindlichkeiten laut Bilanz zuzüglich Umsatzsteuer“ aus und setzte von der auf Grund und Gebäude entfallenden Gegenleistung die GrESt fest. Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG konnte nicht gewährt werden, da der Erwerb infolge der übernommenen Verbindlichkeiten ni...

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