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Abschließende Entscheidung zur Unionsrechtskonformität der Kleinunternehmerregelung
Nach dem Urteil des EuGH zur Vereinbarkeit der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung mit dem Primärrecht der Europäischen Union ist nunmehr die abschließende Berufungsentscheidung des UFS ergangen. Der UFS sah zum einen die Vermietung einer Eigentumswohnung als unternehmerische Tätigkeit an und verneinte zum anderen eine Ansässigkeit der Berufungswerberin bloß aufgrund des Wohnungseigentums in Österreich.
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RV/2694-W/07 |
1. Der Fall
Der Sachverhalt und das Urteil des EuGH wurden in der Literatur bereits ausführlich beschrieben: Die Berufungswerberin lebte in Deutschland, hatte in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt, vermietete eine in Österreich gelegene Eigentumswohnung und beanspruchte die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung, was ihr das Finanzamt versagte, da sie im Inland weder Wohnsitz noch Sitz hatte.
Die Berufungswerberin sah die Wohnungsvermietung nicht als unternehmerische Tätigkeit an und hielt ferner die Kleinunternehmerregelung sowohl für verfassungswidrig als auch für unionsrechtswidrig.
S. 228Die auch in der Literatur strittige Frage der Vereinbarkeit der diesbezüglichen Regelungen in der Sechsten Richtlinie bzw. in ...