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BFGjournal 4, April 2020, Seite 164

Die Kosten einer alternativen Operationsmethode (NanoKnife-Therapie) zur Behandlung eines Prostatakarzinoms als außergewöhnliche Belastung

Theresa Gillhofer

Befindet sich eine Operationsmethode erst in der Erprobungsphase und werden die Kosten dieser Behandlung von den Krankenkassen nicht übernommen, stellt sich die Frage, ob die essenziellen Voraussetzungen für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, nämlich Zwangsläufigkeit und medizinische Notwendigkeit, gegeben sind.


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RV/5101642/2018, Revision zugelassen, ordentliche Revision eingebracht

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer (Bf), der an einem Karzinom der Prostata erkrankt ist, entschied sich, um schwerwiegende Nebenwirkungen zu vermeiden, die Behandlung des Karzinoms mit einer „NanoKnife-Therapie“ durchführen zu lassen. Da diese Operationsmethode für das Erkrankungsstadium des Bf in Österreich nicht angeboten wurde, ließ er die Operation in Deutschland durchführen. Die Kosten wurden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Der Bf beantragte im Zuge seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung von 15.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt.

Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung ab, dass es dem Eingriff an der Zwang...

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