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BFGjournal 4, April 2012, Seite 150

Mehrfache Eingabengebühr bei Beschwerden an den VwGH

Hedwig Bavenek-Weber

Wird in einem (1) Schriftsatz Beschwerde an den VwGH gegen eine Berufungsentscheidung des UFS betreffend Einfuhrumsatzsteuer und gegen eine Berufungsentscheidung des UFS betreffend die Aussetzung der Vollziehung nach Art. 224 ZK erhoben, fällt die Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG in Höhe von 220 Euro zweimal an. Wenn mit einer (1) VwGH-Beschwerde mehrere Bescheide bekämpft werden, ist die Gebühr pro bekämpften Bescheid zu entrichten, da eine Eingabe vorliegt, in der mehrere Ansuchen gestellt werden. Der UFS wies die Berufung ab und verwies auf das Erkenntnis des , und auf die ständige Judikatur des UFS (; , RV/0385-W/04; , RV/3727-W/02; , , RV/1430-W/07; RV/1245-W/06; , RV/0964-W/07; , RV/3668-W/10) ( RV/2780-W/11, RV/2781-W/11).

Hedwig Bavenek-Weber

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