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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 505

Unterentlohnung: Keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des Beschäftigers

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Im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich kommen dem Beschäftigerunternehmen im Hinblick auf die Regelungen zur Vermeidung eines Lohn- und Sozialdumpings zwar besondere Verantwortungen, insbesondere hinsichtlich der Bereithaltung der Lohnunterlagen (betrifft unter anderem Arbeitszeitaufzeichnungen, Unterlagen zur Lohneinstufung), zu. Der VwGH hat diesbezüglich aber klargestellt, dass im Falle einer Unterentlohnung auch hier nur der Überlasser als Arbeitgeber, nicht aber der Beschäftiger verwaltungsstrafrechtlich belangt werden kann.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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