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Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei formell richtigem Buchnachweis
Entscheidung: RV/2100838/2019, Revision nicht zugelassen.
Norm: Art 7 UStG.
Hat der Steuerpflichtige die vorgeschriebenen Nachweispflichten erfüllt, begründet dies die – widerlegbare – Vermutung, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit vorliegen (vgl Ruppe/Achatz, UStG, Art 7 Tz 28). Gegenteiliges muss vom Finanzamt bewiesen werden. Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, aus dem Fehlen zusätzlicher, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehender Nachweise die Mangelhaftigkeit des Beleg- oder Buchnachweises abzuleiten (vgl BFH , V R 65/06).