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BFGjournal 10, Oktober 2019, Seite 375

Entwicklung der Finanzgerichtsbarkeit und finanzgerichtlicher Rechtsschutz in Deutschland

Harald Jatzke

Zum fünfjährigen Bestehen des österreichischen Bundesfinanzgerichts gratuliere ich recht herzlich. Gerne komme ich der Bitte nach, über die Entwicklung der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland zu berichten und in diesem Rahmen auch einige verfahrensrechtliche Aspekte zu erörtern, die die Unterschiede zu den österreichischen Regelungen verdeutlichen.

1. Organisation und Bedeutung der Finanzgerichtsbarkeit

Das Grundgesetz garantiert die Unabhängigkeit der Finanzgerichtsbarkeit von der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dies ergibt sich aus Art 95 des Grundgesetzes. Danach sind vom Bund für die ordentliche sowie für die Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit oberste Gerichtshöfe zu bilden. Dass es sich bei den Finanzgerichten um besondere Gerichte handelt ergibt sich aus § 1 der Finanzgerichtsordnung. Danach wird die Finanzgerichtsbarkeit durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt. Die Bedeutung der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland wird dadurch belegt, dass es in den 16 Bundesländern zurzeit 18 Finanzgerichte gibt, bei denen über 500 hauptamtliche Finanzrichter beschäftigt sind. Daneben besteht als Revision...

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