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BFGjournal 2, Februar 2012, Seite 78

§ 14 WEG vor der Novellierung mit 1. 1. 2006 bei der Erbschaftssteuer

Hedwig Bavenek-Weber

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§ 14 WEG vor der Novellierung mit bei der Erbschaftssteuer

Die Entscheidung

Der Erblasser und die Berufungswerberin waren gemeinsame Wohnungseigentümer eines Hauses. Die Berufungswerberin als erbliche Witwe erwarb den Anteil aus der Eigentümerpartnerschaft als überlebende Partnerin. Der Fall betraf den Zeitraum vor der Novellierung des § 14 WEG mit , wonach die Erbserklärung als Erbe die Anwendung des § 14 WEG 2002 ausschloss. Es kam daher zu einer Versteuerung gemäß § 2 ErbStG. Mit der Abgabe der Erbantrittserklärung als Alleinerbin hatte die Berufungswerberin den erbrechtlichen Erwerb des Anteils des Erblassers an der Ehewohnung gewählt. Der Einantwortungsbeschluss umfasst die gesamte Verlassenschaft; er hat nunmehr zwingend Angaben über jenen Grundbuchskörper zu enthalten, auf dem aufgrund der Einantwortung die Grundbuchsordnung herzustellen sein wird. Der bereits früher praktizierten und nunmehr ausdrücklichen Erwähnung der „Grundbuchskörper“ kommt hinsichtlich des materiellen Rechts an Liegenschaften nach wie vor keine eigene normative Wirkung zu, denn der Eigentumsübergang auf den Erben geschieht mit Rechtskraft der Einantwortung; die Eintragung im Grundbuch ist nur deklarativ (unter...

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