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Arbeitgebereigenschaft bei grenzüberschreitender Geschäftsführer-Überlassung im Konzern
Für die Betreuung von Auslandsgesellschaften werden nicht selten Fachkräfte des Stammunternehmens eingesetzt. Die Arbeitskräfte werden dabei im Konzern auf unterschiedliche Art grenzüberschreitend an Tochtergesellschaften überlassen. Die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten werfen eine Fülle steuerlicher Fragen auf. Als oft besonders schwierig erweist sich die Bestimmung des Arbeitgebers im Fall der Arbeitskräfteüberlassung.
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1. Der Fall
Die berufungsführende Gesellschaft (Ö-GmbH) ist eine 100%ige Tochter einer Schweizer Kapitalgesellschaft (CH-GmbH). Als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der Berufungswerberin agiert eine Fachkraft des Stammunternehmens. Der Geschäftsführer hat einen schweizerischen (Familien- bzw. Haupt-)Wohnsitz, ist also in der Schweiz ansässig im Sinne des mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Zudem hat er einen in Befolgung eines behördlichen Auftrags begründeten österreichischen (Neben-)Wohnsitz, ist also auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Er erbringt seine Arbeitsleistungen je zur Hälfte für die österreichische Tochter und die Schweizer Mutter, und zwar am Sitz d...