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BFGjournal 10, Oktober 2013, Seite 354

Rechtzeitiger Antrag auf Basispauschalierung

Die Basispauschalierung muss nicht gesondert beantragt werden. Es genügt, wenn der Steuerpflichtige die Inanspruchnahme eindeutig dokumentiert. Die Pauschalierung kann bis zur Rechtskraft des Bescheids in Anspruch genommen bzw. widerrufen werden; der Steuerpflichtige kann im Laufe des Verfahrens jederzeit eine neue Wahl treffen ( RV/0747-W/11).

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