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Im Ausland entrichtete Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Erzielen unbeschränkt Steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer im Ausland gelegenen Liegenschaft, können sie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die im Ausland aufgrund der dortigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Erzielung von außerbetrieblichen Einkünften zu leisten waren, in Österreich als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 abziehen, auch wenn in Österreich eine Sozialversicherungspflicht für derartige Einkünfte im Allgemeinen nicht besteht. Die für den Progressionsvorbehalt anzusetzenden Einkünfte sind entsprechend zu vermindern.
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RV/0563-W/11 |
1. Der Fall
Der in Österreich ansässige Berufungswerber bezog im Jahr 2009 neben inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung auch ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer in Ungarn gelegenen Wohnung. Da diese ausländischen außerbetrieblichen Einkünfte in Ungarn der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen, brachte der Berufungswerber im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 die vom ungarischen Mieter von der Miete einbehaltenen und direkt an die Sozialversicherung abgeführten Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskos...