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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 236

Ein Nichtbescheid im Feststellungsverfahren stellt eine die Verjährung verlängernde Amtshandlung im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten dar

Monika Fingernagel

Die Verlängerungswirkung eines Nichtbescheides hat der VwGH nunmehr mit Erkenntnis vom , Ra 2022/15/0001, bestätigt. Die zum Teil gegensätzliche Rsp bzgl der Voraussetzungen für Unterbrechungshandlungen (Rechtslage vor dem AbgÄG 2004) wird damit nicht mehr aufrecht erhalten.


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Ra 2022/15/0001; RV/6100291/2013; Revision nicht zugelassen.

1. Der Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin (Bf) hatte im Jahr 2005 ua Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Vermietungsgemeinschaft mit ihrem damaligen Ehemann.

Im Verfahren zur Feststellung der Einkünfte der Vermietungsgemeinschaft für das Jahr 2005 erging am eine als Feststellungsbescheid intendierte Erledigung, die an die, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existente, Miteigentümergemeinschaft zwischen der Bf und ihrem damaligen Ehemann gerichtet war. Sie war zu Handen der Bf adressiert und ist ihr auch tatsächlich zugekommen.

Dass es sich bei dieser Erledigung um einen Nichtbescheid handelte, sah auch das Finanzamt so und erließ auf Grundlage des zuvor wirksam ergangenen Feststellungsbescheides vom am den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2005, mit dem der bisherige Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO geändert wur...

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