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Unterbleiben einer gesetzlich möglichen Mietzinserhöhung unter Miteigentümern
Mangelnde Fremdüblichkeit bei Verträgen zwischen einander Nahestehenden kann auch dann vorliegen, wenn bei einem ursprünglich fremdüblichen Mietvertrag eine gesetzlich mögliche Mietzinserhöhung unterbleibt.
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RV/3297-W/12 | §§ 4 Abs 4, 16; 28 EStG 1988 |
1. Der Fall
Die berufungswerbende Miteigentumsgemeinschaft (Berufungswerberin) vermietet eine Liegenschaft in Wien. Drei von den acht Wohneinheiten werden von den Miteigentümern genutzt. Die restlichen Wohnungen werden fremd vermietet.
Im Zuge einer Außenprüfung wurden die Mieten der Miteigentümer sowie die aliquoten Aufwendungen analog der Vorgangsweise bei Alleineigentum aus der Überschussrechnung ausgeschieden; die daraus resultierende Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer wurde entsprechend gekürzt. Würden von Miteigentümern Wohneinheiten des Gebäudes selbst genutzt, stelle diese Vermietung keine Einkunftsquelle i. S. d. EStG dar. Es liege eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern vor.
Während nunmehr unbestritten ist, dass zwei der drei Miteigentümer für ihre Wohnung keine bzw. nur eine äußerst geringfügige nicht fremdübliche Miete für ihre Wohnung zahlen und daher zu Recht insoweit keine Einkunftsquelle vorliegt, richtet sich die Beruf...