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BFGjournal 6, Juni 2022, Seite 182

VfGH hat endgültig erkannt: Abzugsverbot von freiwilligen Abfertigungen im Rahmen von Sozialplanungen verfassungswidrig

Katharina Deutsch

Das Abzugsverbot hat bereits in der Vergangenheit das BFG und den VwGH beschäftigt. Dieses Mal war die Abzugsfähigkeit der freiwilligen Abfertigungen im Rahmen von Sozialplanzahlungen aus verfassungsrechtlicher Sicht an der Tagesordnung, wobei das Thema das BFG, den VwGH und letztendlich den VfGH beschäftigte, der mE aufgrund fehlender Präjudizialität in den anhängigen Verfahren ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat. Dieser Beitrag beschreibt den Verfahrensgang aus inhaltlicher Sicht.


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RV/5100833/2020 (Abweisung) als Anlassfall, aufgehoben mit G 228/2021-8; RV/7100404/2021 (teilweise Stattgabe) dem Anlassfall gleichgestellt, aufgehoben mit E 2408/2021-11; fortgesetztes Verfahren RV/7101006/2022 (Stattgabe), Revision jeweils nicht zugelassen.

1. Erkenntnis des

Das Finanzamt hat Zahlungen der Beschwerdeführerin (Bf) an ihre Dienstnehmer, dh freiwillige Abfertigungen (Aufwendungen, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs 6 EStG 1988 darstellen, soweit sie nicht mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern seien) gemäß § 12 Abs 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs 1 Z 8 EStG 1988 dem Abzugsverbot (Nichtanerkennung als Betriebsau...

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