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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 44 Umlegungsbescheid

Anmerkungen

0) IdF der 1. Nov zum NÖ ROG 2014, LGBl 2016/63.

1) Das Gesetz nennt die Voraussetzungen, unter denen der Umlegungsplan zu genehmigen ist (Abs 1). Im Umlegungsbescheid ist darüber hinaus auch über die Abtretung zu Erschließungsstraßen, Geldleistungen und Geldabfindungen, die Neuregelung der Rechte Dritter, die Genehmigung vertraglicher Regelungen über Rechte Dritter und die Kosten des Umlegungsverfahrens zu entscheiden, sowie der Stichtag für die Änderung der Rechtsverhältnisse festzusetzen (Abs 2 Z 2 und 3). Die LReg entscheidet im Umlegungsbescheid über „civil rights“, was aber angesichts der Beschwerdemöglichkeit an das LVwG verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Baulandumlegungen sind nach der NÖ BO 2014 von der Bewilligungspflicht für Änderungen von Grundstücksgrenzen ausgenommen (§ 10 Abs 1). Ein Baulandgrundstück, das durch Umlegung ganz oder zum Teil aus einem Bauplatz entstanden ist, gilt ex lege als Bauplatz (§ 11 Abs 1 Z 6).

2) Da das örtliche ROP der Umlegung nicht entgegenstehen darf (vgl auch Abs 8 Z 4), wird zumindest das Entwicklungskonzept (§ 13 Abs 2) ein Siedlungsgebiet vorsehen müssen. Im Flächenwidmungsplan können Wohnbauland ...

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