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Todesfallkapital aus liechtensteinischer Pensionskasse
Entscheidung: RV/1100445/2019, Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht.
Norm: § 124b Z 53 EStG.
Ein einmalig an einen Hinterbliebenen von der liechtensteinischen Pensionskasse ausbezahltes Todesfallkapital ist gemäß § 124b Z 53 EStG zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.