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BFGjournal 1, Jänner 2021, Seite 31

Todesfallkapital aus liechtensteinischer Pensionskasse

Entscheidung: RV/1100445/2019, Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

Norm: § 124b Z 53 EStG.

Ein einmalig an einen Hinterbliebenen von der liechtensteinischen Pensionskasse ausbezahltes Todesfallkapital ist gemäß § 124b Z 53 EStG zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.

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