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BFGjournal 1, Jänner 2021, Seite 23

Vorsteuerabzug von Sonderausstattung bei einer einheitlichen umsatzsteuerbefreiten Grundstückslieferung

Melanie Mischkreu und Pavel Knesl

Im gegenständlichen Fall war vom BFG zu beurteilen, ob die Lieferung einer im Kaufvertrag der Wohnung nicht inkludierten Sonderausstattung anstatt der geplanten Standardausstattung als (unselbständige) Nebenleistung das rechtliche Schicksal der steuerbefreiten Hauptleistung (Lieferung der Wohnung) teilt oder für diese als selbständige Lieferung der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

Da im gegenständlichen Fall die Neben- und Hauptleistung von demselben Unternehmer geleistet wurde und es sich um Leistungen gehandelt hat, die im Wesentlichen zu fest verbundenen Bestandteilen der Wohnung geworden sind, deren Abtrennung nicht ohne Weiteres möglich wäre, ist das BFG zum Schluss gekommen, dass auch eine getrennte Rechnungslegung (für die Grundstückslieferung und die Sonderausstattung) nichts an der Einheitlichkeit der Lieferung ändern kann. Im Fall einer steuerbefreiten Grundstückslieferung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG ist somit auch die Lieferung der Sonderausstattung ein steuerbefreiter Umsatz.

Neben den Aussagen des BFG zu den Kriterien der Einheitlichkeit einer Leistung ist diese Entscheidung insoweit interessant, als (soweit ersichtlich) bei Geltendmachung des Vorsteuerabzuges für die gem § 11 Abs 12 UStG geschulde...

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