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Public CbCR
Neue Transparenz im Steuerrecht
Zukünftig müssen Unternehmen die Höhe der Besteuerung in einzelnen Staaten veröffentlichen (Public Country-by-Country Report; CbCR). Die Richtlinie (EU) 2021/2101 vom muss bis Mitte 2023 umgesetzt werden. Um Fehlinterpretationen der Öffentlichkeit und etwaigen Reputationsschäden vorzubeugen, bereiten sich betroffene Unternehmen auf die erhöhte Transparenz im Steuerrecht vor. Viele Unternehmen sehen im Public CbCR allerdings auch ein wichtiges Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung (zB nach dem Standard GRI 207). Nachstehend wird erläutert, welche Ertragsteuerinformationen betroffen sind und was bei der Umsetzung im Unternehmen von Bedeutung sein kann.
1. Hintergrund und Rechtsgrundlagen
Seit dem Jahr 2016 haben bestimmte multinationale Unternehmensgruppen (konsolidierter Vorjahresumsatz über 750 Mio €) jährlich einen Country-by-Country-Report mit länderbezogenen Informationen zur Verteilung der Einkünfte und Steuern zu erstellen („Tax CbCR“). Der Bericht soll die Risikoeinschätzung und Informationsqualität der Finanzverwaltungen verbessern und ist in Österreich im VPDG geregelt (Umsetzung von Art 8aa Amtshilfe-RL). Obwohl diese Country-by-Country-Reports zwischen den betroffen...