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Neue Steuer- und Beitragsbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105; Hayden/Varro, Neue Form der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung, SWK 22/2017, 965.
Ab kommt eine neue Steuer- und Beitragsbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien am Arbeitgeberunternehmen im Ausmaß von bis zu 4.500 Euro zum Tragen. Die näheren Voraussetzungen für die Anwendung dieser Befreiung, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Begünstigungen (insbesondere zusätzlich zur Befreiung für Mitarbeiterbeteiligungen im Ausmaß von bis zu 3.000 Euro jährlich) geltend gemacht werden kann, sind:
Es muss sich um Aktien am Arbeitgeberunternehmen oder an einem damit konzernmäßig oder sektoral verbundenen Unternehmen oder an einem in einem Haftungsverbund gemäß § 20 Abs 2a BWG befindlichen Unternehmen handeln. Beteiligungen in anderer Form (zB in Form von GmbH-Anteilen) fallen nicht unter diese Begünstigung.
Die Zuwendung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen eines der angeführten Unternehmen eingeräumt werden, wobei auch ehemalige Arbeitnehmer in die Begünstigung einbezogen sind. Die Befreiung ist auch anwendbar, wenn die Beteiligung (Ehe-)Partnern oder Kindern dieser Arbe...