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Das Belgian Excess Profit Scheme und State Aid
Die Entscheidung des EuG zum Fall Magnetrol International
Das Thema Transfer Pricing ist nach wie vor hochaktuell auf der beihilferechtlichen Agenda der Europäischen Kommission. Erst kürzlich leitete die Kommission formelle Prüfverfahren in den Fällen Nike und Inter IKEA (beide Niederlande) ein. In den Fällen Fiat, Amazon (beide Luxemburg),Starbucks (Niederlande),Apple (Irland) und der belgischen Steuerregelung für Gewinnüberschüsse („Belgian Excess Profit Scheme“) sind bereits negative Entscheidungen der Kommission ergangen und es erfolgten Beihilferückforderungen in hohen Beträgen. Gegen die Entscheidungen der Kommission wurden Rechtsmittel eingelegt. Nun entschied das EuG erstmals im Fall Magnetrol International (T-131/16 und T 263/16) zum Belgian Excess Profit Scheme. Im Folgenden wird zu dieser Entscheidung Stellung genommen.
1. Sachverhalt
Mit der nationalen Verrechnungspreisregelung des Art 185 Abs 2 des belgischen Körperschaftssteuerrechts (CIR 92) wurde eine rechtliche Grundlage für Verrechnungspreisanpassungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen von verbundenen Unternehmen multinationaler Konzerne geschaffen, die den international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz umsetzen sollte. Nach der Regelung über negative Berichtigun...