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Ermittlung fremdüblicher Zinssätze mittels Finanzierungsrichtlinie
Standardisierte und fremdübliche Vorgehensweise bei der Vergabe konzerninterner Darlehen
Nicht zuletzt aufgrund der hohen Verfügbarkeit von potenziellen Fremdpreisen bei konzerninternen Darlehen wird es für Unternehmen immer wichtiger, die Bepreisung konzerninterner Darlehen bereits im Vorfeld sachgerecht festzulegen. Neben der Fremdüblichkeit der Zinssätze ist dabei auch auf eine möglichst standardisierte und administrierbare Vorgehensweise zu achten. Dieses Fallbeispiel zeigt, dass mithilfe einer Finanzierungsrichtlinie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt werden kann.
1. Sachverhalt
Der österreichische Industriekonzern X ist Technologieführer und durch eine dezentrale Organisationsstruktur gekennzeichnet, wobei sich die in- und ausländischen Produktionsstätten regelmäßig in unmittelbarer Nähe zum Kunden befinden. Der Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, Investitionen weitestgehend durch konzerninterne Darlehen zu finanzieren.
Bei konzerninternen Darlehen muss aus Verrechnungspreissicht – wie bei allen anderen konzerninternen Transaktionen – die Fremdüblichkeit nachgewiesen und entsprechend dokumentiert werden können. Wesentlicher Aspekt hierbei ist die Höhe des Zinssatzes. Unter Beachtung der Prämisse der Fremdüblichkeit möchte der Konzern den jeweilige...