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TPI 3, Juni 2017, Seite 162

Amtshilfe in Bezug auf Verrechnungspreise: Umfang der vom ersuchten Staat zu liefernden Informationen

Rückblick auf das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 13. 2. 2017, 2C_411/2016

Michael Beusch und Susanne Raas

Das Urteil befasst sich, soweit ersichtlich, erstmals höchstrichterlich mit der Frage, welche Informationen für die Festsetzung von konzerninternen Verrechnungspreisen im ersuchenden Staat als „voraussichtlich erheblich“ gelten und deshalb vom ersuchten Staat geliefert werden können.

1. Sachverhalt

Die französische Direction Générale des Finances Publiques (die Steuerverwaltung Frankreichs; nachfolgend: DGFP) gelangte am mit mehreren Amtshilfegesuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Gesuche betreffen (französische) Gesellschaftssteuern der Jahre 2010 und 2011.

Von den Gesuchen betroffen waren verschiedene Konzerngesellschaften mit Sitz in der Schweiz und Frankreich sowie Betriebsstätten dieser Gesellschaften in Frankreich.

Nach Darstellung der DGFP überprüfte die französische Finanzverwaltung die finanzielle Situation der französischen Gesellschaften des Konzerns. Dieser war im Jahr 2009 reorganisiert worden. Danach seien die Funktionen, Aktiven und strategischen Risiken bei einer schweizerischen Gruppengesellschaft D zentralisiert worden. Dennoch kaufe die französische Zweigniederlassung einer anderen schweizerischen Gruppengesellschaft C Rohstoffe bei Drittgesells...

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