DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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§ 64 Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU
ErlAB zu § 64 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 29)
§ 64 enthält den Durchführungs- und Umsetzungshinweis.
ErlAB zu § 64 Abs 2 idF des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 (98 BlgNR 26. GP 4)
In § 5 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Z 1, § 32 Abs. 1 Z 1, § 36 Abs. 1, § 36 Abs. 2 Z 7, § 49 Abs. 1, § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 7 und § 56 Abs. 1, § 60 und 70 sowie § 64 Abs. 2 werden Redaktionsversehen korrigiert bzw. redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Bei der Ergänzung des § 49 Abs. 3 handelt es sich um eine erforderliche Umsetzungsmaßnahme des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/680.
Anmerkungen
1
Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 erfolgte sowohl die Durchführung der DSGVO als auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im nationalen Recht (siehe Allgemeiner Teil der ErlAB 1761 BlgNR 25. GP 3 f).
2
Die DSGVO gilt gem Art 99 Abs 2 seit , dh sie kommt ab dem genannten Zeitpunkt zur Anwendung. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die nationalen Rechtsakte zur Durchführung der DSGVO erlassen haben.
Die ErlAB zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 führen dazu im Allgemeinen Teil Folgendes aus (1761 BlgNR 2...