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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Dokumentvorschau
Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 58 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten

ErlAB zu § 58 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 26 f)

Mit dieser Bestimmung wird Art. 38 der Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt.

Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen zu den in § 36 Abs. 1 genannten Zwecken dürfen nur an für die genannten Zwecke zuständige Behörden im jeweiligen Drittland bzw. in der jeweiligen internationalen Organisation erfolgen. Eine Übermittlung an sonstige Empfänger (zB private Unternehmen) ist hingegen grundsätzlich ausgeschlossen; um allfällige personenbezogene Daten an Private zu übermitteln, sind die in Rechtsschutzabkommen vorgesehenen offiziellen Kanäle einzuhalten.

Auftragsverarbeiter dürfen derartige Übermittlungen nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages des Verantwortlichen durchführen (vgl. Erwägungsgrund 64 der Richtlinie (EU) 2016/680).

Datenübermittlungen in Drittländer oder internationale Organisationen können aufgrund einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission, mit der ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt wird (§ 59 Abs. 1 und 2), falls eine solche nicht vorhanden is...

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