DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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IV. Das neue EU-Datenschutzregime – wesentliche Inhalte und Neuerungen
Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte oder die im Rahmen eines Dateisystems erfolgende manuelle Verarbeitung personenbezogener Daten von identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit (sachlicher Anwendungsbereich).
Ausgenommen vom sachlichen Anwendungsbereich sind gem Art 2 Abs 2 und 3 DSGVO Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Datenverarbeitungen im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; Titel V Kapitel 2 EUV), Datenverarbeitungen durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder S. 15 familiärer Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“), in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680 fallende Tätigkeiten sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union.
In den persönlichen Anwendungsbereich fallen personenbezogene Daten natürlicher Personen; personenbezogene Daten juristischer Personen sind – wie schon nach der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG – von der DSGVO ausdrücklich nicht erfasst (siehe Definition der „be...