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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Dokumentvorschau
Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 50 Protokollierung

ErlAB zu § 50 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 24 f)

Mit dieser Bestimmung wird Art. 25 der Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt.

Die Verzeichnisse sind so zu führen, dass eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung möglich ist. Während die Protokollierungspflicht des Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 auf automatisierte Verarbeitungssysteme beschränkt ist, sollen im Rahmen der Umsetzung die bislang nach dem DSG 2000 bestehenden Protokollierungspflichten beibehalten werden; die diesbezüglich bestehenden nationalen Standards können im unionsweiten Vergleich als „best practice“ bezeichnet werden und erzeugen keinen zusätzlichen Aufwand gegenüber der bisherigen Rechtslage, da eine Verpflichtung schon jetzt besteht.

Die Protokollierung in Bezug auf nicht automatisierte Verarbeitungssysteme muss nicht im gleichen Umfang erfolgen wie bei automatisierten Verarbeitungssystemen, da ein automatisches Logging nicht möglich ist. Aus diesem Grund soll für nicht automatisierte Verarbeitungssysteme eine deutlich abgeschwächte – dem bisherigen § 14 Abs. 2 Z 7 DSG 2000 nachgebildete – Protokollierungspflicht gelten; es muss aber sichergestellt sein,...

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