DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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II. Unionsrechtliche Vorgaben für den Datenschutz
Während in einzelnen Mitgliedstaaten bereits seit den 1970er-Jahren Datenschutzgesetze existierten, ist auf Unionsebene erst am die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG – mit einer Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum – verabschiedet worden. Entscheidender Beweggrund war dabei im Rahmen einer dualistischen Zielsetzung neben dem Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen auch, dass der freie Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und die Personenfreizügigkeit einen ungehinderten Datenverkehr – im Wege einer Harmonisierung der diesbezüglichen mitgliedstaatlichen Vorschriften – erforderten.
Die auf die Binnenmarktkompetenz nach Art 100a EGV (nunmehr Art 114 AEUV) gestützte und im Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament (Art 251 EGV) erlassene Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG sah – in relativ offen gehaltener Formulierung – erstmals einheitliche BeS. 7 griffsdefinitionen für den Datenschutz vor, regelte die Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie ein Meldeverfahren für Datenanwendungen, setzte Rechte des Betroffenen und insb auch Befugnisse der Kontrollstellen in den Mitg...