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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Dokumentvorschau
Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 34 Allgemeine Bestimmungen

ErlAB zu § 34 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 17)

Die vorgeschlagene Bestimmung zur Umsetzung des Art. 48 der Richtlinie (EU) 2016/680 orientiert sich an bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Whistleblowing.

Die Datenschutzbehörde hat im Tätigkeitsbericht nach § 23 auch über ihre Tätigkeiten nach dem 3. Hauptstück zu berichten.

Für die Umsetzung des Art. 50 der Richtlinie (EU) 2016/680 kann sinngemäß auf die Bestimmungen des Art. 61 Abs. 1 bis 7 DSGVO verwiesen werden, da diese weitgehend inhaltsgleich sind.

Abs. 5 verweist für die Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen auf den entsprechenden 3. Abschnitt des 2. Hauptstücks. Die Verhängung von Geldbußen gemäß § 30 soll ausgeschlossen sein, da Geldbußen gegen „zuständige Behörden“ (§ 36 Abs. 2 Z 7) nicht verhängt werden können.

Anmerkungen

Zu Abs 1 und 2:

1

Aktuelle Regelungen zur Meldung von Verstößen bzw zum Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowing“) finden sich va im Finanzbereich. Siehe hierzu etwa die ausführlichen Regelungen in § 48i und 48h BörseG, weiters in § 40 FM-GwG und § 66 APAG.

2

Die Datenschutzkommission (, K178.274/0010-DSK/2008) hat die Genehmigung eines internen Verfahren...

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