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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Dokumentvorschau
Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 7 Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke

ErlAB zu § 7 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 6)

Art. 6 Abs. 2 DSGVO sieht vor, dass die Mitgliedstaaten „spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1 Buchstaben c und e beibehalten oder einführen (können), indem sie spezifische Anforderungen für die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßige und nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.“ Diese sogenannte „Flexibilisierungsklausel“ ermöglicht den Mitgliedstaaten somit trotz Vorliegens einer Unionsverordnung, die in den Grenzen des Anwendungsbereichs des Unionsrechts grundsätzlich auf den öffentlichen und privaten Bereich gleichermaßen anwendbar ist, auf nationaler Ebene (neben Art. 6 Abs. 3, Art. 23 und Kapitel IX der DSGVO) bestimmte „spezifischere Bestimmungen“ zu erlassen. Wenngleich diese Klausel im Verhandlungsprozess – u...

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