DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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VII. Regelungstechnik der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im DSG
Im DSG 2000 war nicht nur die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG, sondern auch der Rahmenbeschluss 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, ABl L 350 vom , 60, umgesetzt. Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird durch die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, ABl L 119 vom , 89, aufgehoben.
Zumal die Richtlinie (EU) 2016/680 einer Umsetzung ins nationale Recht bedarf und der Rahmenbeschluss 2008/977/JI bisher im DSG 2000 Deckung fand, wird auch die Richtlinie (EU) 2016/680 im DSG umgesetzt und in einem eigenen Hauptstück geregelt. Auch im Rahmen dieser Umsetzung war – im Hinblick auf die bisherige historisch gemeinsame Regelung im DSG 2000 und vielfach parallele Regelungsinhalte in der DSGVO und der Richtlinie (EU) 2016/680 nachvol...