DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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VI. Regelungstechnik der Durchführung der DSGVO im DSG
Die Erläuterungen zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 idF des Berichtes des Verfassungsausschusses (1761 BlgNR 25. GP 3 ff) gehen im Detail auf die Regelungstechnik für die Durchführung der DSGVO ein:
Wenngleich die DSGVO unmittelbare Geltung erlangt, bedarf sie in zahlreichen Bereichen der Durchführung ins innerstaatliche Recht (zB die Errichtung der Aufsichtsbehörde nach Art 51 Abs 1 iVm Art 54 Abs 1 lit a DSGVO). Darüber hinaus enthält die DSGVO auch Regelungsspielräume („Öffnungsklauseln“), die S. 38 fakultativ von den Mitgliedstaaten genutzt werden können. Während die notwendige Durchführung der DSGVO überwiegend im DSG erfolgt, werden Öffnungsklauseln nur zu einem geringen Teil direkt im DSG geregelt bzw handelt es sich um Regelungsspielräume, die im DSG bewusst nicht geregelt werden, da die DSGVO bereits eine Grundregel enthält, die – als allgemeiner Ansatz – grundsätzlich auch im nationalen Recht übernommen werden soll. Der überwiegende Teil der Öffnungsklauseln fällt jedoch nicht in den Bereich der allgemeinen Angelegenheiten des Datenschutzes, deshalb werden diese nicht im DSG geregelt. Jedoch kann – soweit erforderlich – in spezifische...